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Möglichkeiten zur Verbesserung der Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund/Migrationsgeschichte durch eine Novellierung des PartIntG Berlin
MÖGLICHKEITEN ZUR VERBESSERUNG DER CHANCEN FÜR MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND/MIGRATIONSGESCHICHTE DURCH EINE NOVELLIERUNG DES PARTINTG BERLIN
Möglichkeiten zur Verbesserung der Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund/Migrationsgeschichte durch eine Novellierung des PartIntG Berlin / Liebscher, Doris (Rights reserved) ( -
Sind Juden weiß? : von den Schwierigkeiten des rechtlichen Umgangs mit Antisemitismus
Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Schutz vor antisemitischer Diskriminierung in Deutschland. Alsdann wird an historischen und aktuellen Rechtssetzungen und Gerichtsentscheidungen aus Deutschland, den USA und Großbritannien erörtert, was Antisemitismus und was Juden im Rechtsinne sind. Dabei zeigen sich grundlegende Probleme von Recht, das Diskriminierung beseitigen will und dazu auf Tatbestandsmerkmale wie „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ (§ 130 Strafgesetzbuch) oder „Rasse und ethnische Herkunft“ (§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) setzt. Zum einen können dabei antisemitische Essentialisierungen reproduziert werden. Zum anderen kann der Eindruck entstehen, Juden würden heute nicht mehr diskriminiert, weil sie „weiß“ seien. Ein weiterer Fall zeigt, wie die Halacha aus christonormativer rechtlicher Perspektive rassialisiert und zugleich als rassistisch gebrandmarkt wird.
Der Beitrag schließt mit der Erkenntnis ab: Die rechtliche Frage „Was sind Juden?“ ist falsch gestellt. Antisemitismus ist weder dasselbe wir Rassismus, noch ein „Merkmal“ der davon Betroffenen und lässt sich auch nicht in eine einzige Diskriminierungskategorie pressen: Rassistische und antisemitische Zuschreibungen, Religion, Sprache und Staatsangehörigkeit – ganz unterschiedliche Aspekte spielen intersektional zusammen und müssen rechtlich berücksichtigt werden, um Juden und Jüdinnen effektiv vor Diskriminierung zu schützen
Keine Frage der Ehre: Ein neues Urteil diskutiert Kriterien für die Entschädigungshöhe in Diskriminierungsfällen – und vernachlässigt die Gleichheit
Deutliche Worte fand das Landgericht Aachen Ende Mai für Fitnessstudios, die systematisch Kund*innen aufgrund rassistischer Zuschreibungen ausschließen: Eine solche Praxis lasse „auf eine in besonderem Maße verwerfliche Einstellung schließen.“ Auch deshalb seien 2500,00 Euro Entschädigung angemessen. Das ist die bisher höchste Summe, die ein Gericht im Bereich Waren- und Dienstleistungsverkehr nach § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entschieden hat. Doch die Bemessung der Schadenshöhe wirft auch die grundsätzliche Frage auf, wie Diskriminierung grund- und europarechtlich zu bestimmen ist
Projektbericht (Mediumfassung)
Der Mediumbericht fasst die einzelnen Teile des Berichts in der Langfassung
zusammen. Zunächst wird anhand von statistischen Zahlen und Fakten
nachgewiesen, dass das männliche Ernährermodell noch immer sehr prägend für
die Existenzsicherung von Frauen und Männern in Deutschland ist. Dies wird
darauf zurückgeführt, dass im bundesdeutschen Recht diverse Schnittstellen des
ehelichen Unterhaltsrechts mit dem Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht
existieren, die das Ernährermodell voraussetzen, faktisch auch auf
Unverheiratete ausdehnen und gleichzeitig perpetuieren. Da aber auch der
Gleichberechtigungsgrundsatz für Frauen und Männer gilt und ein Staatsziel
sogar die "tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung" fordert, sind
normative Wertungswidersprüche entstanden, die nach einer Reform der
Schnittstellen und der Gesamtkonzeption der Berücksichtigung von Unterhalt und
finanzieller Paarsolidarität in verschiedenen Regelungsbereichen verlangen.
Anschließend an die Darstellung und Kritik der Schnittstellenregelungen wird
am Beispiel der Anrechnung von Partnereinkommen und -vermögen gemäß SGB II
("Hartz IV") die subjektive Seite der sozialrechtlichen Einstandspflicht
beleuchtet, indem Ergebnisse einer Befragung von Betroffenen referiert werden.
Ein abschließendes Kapitel resümiert den Reformbedarf und skizziert die
nötigen politischen Entwicklungen und Maßnahmen zur Überwindung der noch immer
starken Stellung des männlichen Ernährermodells in Deutschland.200
Mechano-Dependent Phosphorylation of the PDZ-Binding Motif of CD97/ADGRE5 Modulates Cellular Detachment
Summary Cells respond to mechanical stimuli with altered signaling networks. Here, we show that mechanical forces rapidly induce phosphorylation of CD97/ADGRE5 (pCD97) at its intracellular C-terminal PDZ-binding motif (PBM). Biochemically, this phosphorylation disrupts CD97 binding to PDZ domains of the scaffold protein DLG1. In shear-stressed cells, pCD97 appears not only in junctions, retracting fibers, and the attachment area but also in lost membrane patches, demonstrating (intra)cellular detachment at the CD97 PBM. This motif is critical for the CD97-dependent mechanoresponse. Cells expressing CD97 without the PBM are more deformable, and under shear stress, these cells lose cell contacts faster and show changes in the actin cytoskeleton when compared with cells expressing full-length CD97. Our data indicate CD97 linkage to the cytoskeleton. Consistently, CD97 knockout phenocopies CD97 without the PBM, and membranous CD97 is organized in an F-actin-dependent manner. In summary, CD97 shapes the cellular mechanoresponse through signaling modulation via its PBM
Alles im weißen Bereich?: Institutioneller Rassismus in Sachsen: Erweiterter Tagungsband
Die Tagung «Alles im weißen Bereich. Institutioneller Rassismus in Sachsen», die im Februar 2014 stattfand, war die fünfte Tagung in unserer Reihe zu Fragen der Demokratie. Der Gegenstand von Tagung und Sammelband steht für uns einerseits in logischer Reihenfolge bisheriger Fragen und Diskussionen zu den Zuständen Sächsischer Demokratie. Insbesondere war unsere Entscheidung in der Vorbereitung aber auch von der Arbeit der Untersuchungs-ausschüsse zum «NSU» angeregt worden. Ohne den Rassismus, der als grundlegender gesellschaftlicher Wissensbestand existiert, ist die Geschichte und das Versagen des staatlichen Sicherheitsapparates im Zusammenhang mit dem NSU schwer vorstellbar oder nicht möglich. Rassismus ist damit nicht nur das Motiv für die Ermordung von Menschen, sondern auch ein entscheidender Grund dafür, dass diese Morde nicht wirksam verhindert und teilweise nicht oder erst sehr spät aufgeklärt werden können. Diese Feststellung scheint offensichtlich, sie hat sich aber trotz einer breit geführten öffentlichen Debatte und der Arbeit verschiedener Untersuchungsausschüsse als nicht
mehrheitsfähig erwiesen. Ebenso wenig konnte Institutioneller Rassismus als Perspektive und Analyseinstrument politisch etabliert werden.
Redaktionsschluss: November 201